SGO – Richtlinien für die Öffnung unserer Standanlagen im Freien.
Betroffene Anlagen:
Pistolenstand 25 Meter,
Kipphasenstand
Wurfscheibenstand
Geschlossen bleibt die Luftgewehranlage
Bei unserer Teilöffnung der Schießsportanlage sind nachfolgende folgende Punkte zu beachten:
1. Da beim Zugang auf die Standanlage eine Begegnung mit einer Distanz von mindestens 1,50 m nicht gewährleistet werden kann, ist eine Maskenpflicht unabdingbar.
2. Im Eingangsbereich ist ein Desinfektionsmittel für das Reinigen der Hände vorzuhalten. Dieses muss von den Schützen auch benutzt werden.
3. Trapp-, Kipphasen- und Pistolenstand sind auf direktem Weg (mit Maske) anzusteuern.
4. Jeder zweite Stand auf der Pistolenanlage darf zur Einhaltung des Mindestabstands nicht belegt werden. Entsprechend sind diese Stände als „gesperrt“ gekennzeichnet (rotes Klebeband). Ein Warteraum im Schützenhaus ist nicht zulässig. Die zu vielen Schützen werden die Schießszeiten vom Schießleiter bzw. der Standaufsicht zugeteilt. Die Schießzeiten beginnen in 30 Minuten – Intervallen.
5. Das Belegen der Stände durch die Schützen muss unter Tragen der Schutzmasken erfolgen.
6. Die Masken können während des Schießens abgenommen werden. Sie müssen aber bei Verlassen des Standes wieder aufgelegt werden.
7. Die Standaufsicht muss bei Hilfestellung eine Maske tragen.
8. Nach dem Schießen gilt wieder die Maskenpflicht ab dem Zeitpunkt nach dem die Sportgeräte eingepackt sind.
9. Die Standanlage ist auf direktem Weg aus dem Schützenhaus zu verlassen.
10. Die Toilettenanlagen dürfen nur von maximal zwei Personen zeitgleich genutzt werden. Die Maskenpflicht ist zu beachten.
11. Kassendienst: Beim Kassendienst besteht Maskenpflicht. Nur eine Person darf ins Dienstzimmer. Weitere Personen müssen unter Beachtung der Maskenpficht und der Abstandregel im Flur warten bis das Zimmer wieder frei ist.
12. Leihwaffen werden nur an Vereinsmitglieder ausgehändigt. Die Waffe muss desinfiziert werden.
13. Für Schießsport interessierte Personen (Schießneulinge) steht unsere Sportanlage zur Zeit nicht zur Verfügung.
14. Jeder Schütze muß sich in die Schießklade eintragen. Mit Name, Vorname, Schießzeit von .. bis und der Standnummer.
15. Bei Verstoß gegen die Hygiene – Vorgaben erfolgt ein sofortiges Standverbot.
Ein Aufenthalt vor bzw. nach dem Training in der Schützenstube ist nach der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg nicht erlaubt.
Offenburg, den 12.05.2020 Der Vorstand