Kooperation

Zusammenarbeit zwischen der SGO und den Jägervereinigungen Offenburg e.V. und Kehl-Achern e.V.

Das gemeinsame Interesse an der Schießausbildung und an Schießübungen führte im Verlauf der Jahre zu einer Zusammenarbeit zunächst zwischen der SGO und der JV Offenburg, zu der sich im Jahr 1973 die JV Kehl-Achern anschloss. Beide Jägervereinigungen konnten damit die Schützengesellschaft bei der technischen Ausstattung durch das Einbringen von Fördermitteln erheblich unterstützen. Diese Investitionen ermöglichen sowohl der SGO als auch den Jagdvereinen, ihre Mitglieder sportlich und jagdlich – Großkaliber 100 m, Laufende Scheibe (Laufender Keiler), Wurfscheibenschießen (Tontauben) – auszubilden. Hinzu kommen ein Kipphasenstand (35 m) und die Mitbenutzung der Kurzwaffenstände 25 m.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die regionalen Jagdschulen ihre Vorbereitungskurse in der Sparte  “jagdliches Schießen“ zentral durchführen können. Außerdem wird die Schießanlage bei der Abnahme der jährlichen Jägerprüfung des Landesjagdverbandes Baden Württemberg zur Verfügung gestellt.

War es in früheren Jahren durchaus möglich, das Tontaubenschießen (heute Wurfscheiben) mittels einer transportablen Handschleuder im Revier zu üben, um sich mit der Flinte vertraut zu machen, so ist dies mit dem wachsenden Umweltbewusstsein heute nicht mehr vertretbar. Das Ausbringen von Tontaubenscherben und das konzentrierte „Verstreuen“ von Bleischrot auf solchen wilden Übungsplätzen ist von Gesetzes wegen verboten. Stattdessen findet die Jägerschaft hierfür bei der SGO sowohl technisch als auch umweltfreundlich – und nicht zuletzt auch von der Sicherheit her – eine ideale Übungsstätte.

Die Mitglieder der beiden Jägervereinigungen können den Schießstand der Schützengesellschaft Offenburg zu den üblichen Öffnungszeiten und zu den gleichen Konditionen mitbenutzen, wie es den Direktmitgliedern der SGO zusteht. Außerdem werden jährlich Hegeringschießen angesetzt, um auch den Kontakt unter den Jägern zu fördern.

Bei der Anmeldung im Büro der SGO ist die gültige Mitgliedskarte der jeweiligen Jägervereinigung und – aus Versicherungsgründen – ein gültiger Jagdschein vorzulegen.

Wichtig für das jagdliche Schießen: Gewehrriemen sind von der Waffe vor dem Schießen zu entfernen. Das Laden von Schusswaffen darf erst unmittelbar vor der Schussabgabe vorgenommen werden. Bei der Ablage oder beim Abstellen von Waffen ist der Verschluss zu öffnen bzw. abzukippen. Dies wird durch die UVV für das Jagdliche Schießen vorgeschrieben. Die gültige Tageskarte soll möglichst sichtbar beim Schützen abgelegt werden, um eine Überprüfung durch die Schießleitung zu erleichtern.

Klaus Obrecht