Geschichte

Aus der Frühgeschichte der Offenburger Schützengesellschaft

Die Gründung der Schützengilde, – so hieß sie in früheren Jahrhunderten – fällt in die Zeit zwischen 1400 und 1450. Damals hatte die Reichsstadt Offenburg in ihrer Entwicklung einen gewissen Höhepunkt erreicht. Der Schwörbrief vom Jahre 1384 zeigt, dass die Bürgerschaft zu innerer Ruhe und Einigkeit gelangt war. Die neuen Zünfte gaben nun dem öffentlichen Leben das Gepräge, so dass sich auch die Geschlechter zur sogenannten Konstofflerzunft zusammenschlossen. Der „Alte Rat” der Geschlechter und der „Junge Rat” der Zünfte teilten sich nun die öffentlichen Aufgaben. Die innere Festigkeit und der Wohlstand der Bevölkerung offenbarten sich in großen Leistungen.

In der Bürgerschaft herrschte aber auch ein Wehrgeist.

Aus diesem Willen ist die Schützengilde entstanden. Im Jahre 1451 bestand sie schon. Denn am „Mentag nehst nach sant Sebastianstag, da man zalte von gotts gepurte tusend vierehundert und den funffzigsten und eim jare” erschienen vor Schultheiß, Meister und Rat der Stadt Offenburg die „erbarn Hans Hartung der Schnyder, zu disen ziten erwelt zue Schützenmeister, Claus Hefely, Claus Seuer, Jörg Humbrecht und Peter, ein Armbroster, vier pflegere, so zue dem genannten Hans Hartung dem meister erwelt sind, von iren und anderer irer mitgesellen der schützen wegen”. Sie wollten „gott und dem lieben heiligen Sant Sebastian zue lob und eren” eine Bruderschaft und Ordnung halten, damit sie „deste fridsamer bliben und bestehn möhtent”.

Die Schützen gründeten die Bruderschaft, „ouch deshalp, das sy ein uffgang gewinnen und der stette Offenburg, ob und wann des ein not geschehe, desto baß gerüstet, zue dienste gewertig und bereit sin möhtent”, d. h. sie wollten ein Fortkommen haben, wachsen, im Leben der Stadt eine Bedeutung besitzen und in jeder Not für die Verteidigung der Stadt gerüstet und dienstbereit sein.

Das Schützenfest im Jahre 1483

Die Schützenfeste waren für das Leben der Städte von größter Bedeutung. Die Schützen nahmen gern Einladungen fremder Schützengesellschaften an und luden diese zum Besuch ein. Ein glückliches Geschick hat uns eine Urkunde, eine gedruckte Einladung, überliefert, die von dem großen Offenburger Schützenfest im Jahre 1483 berichtet. Zu Fastnacht 1483 war in Offenburg das große Turnier der Ritterschaft gewesen, zu dem hohe Herren und Damen, Ross und Reisige gekommen waren. Im Herbst desselben Jahres hatten die Bürger ihr großes Fest.

Die Einladung dazu erging an die Städte aus nah und fern. So wurde z. B. eine „Drucksache” an den „ehrsamen, weisen Bürgermeister der Stadt Nördlingen” gerichtet, und darin die „gemeinen Schießgesellen, Armbrost- und Büchsen-schützen” eingeladen. Das Schießen fand am Tag des Jahrmarktes, Montag nach Michaeli (29. September) statt. Mit der Armbrust wurden 40 Schüsse in einen Kreis abgegeben. Die Entfernung betrug 115, bei den Büchsenschützen 250 Schritte.

Wie die Offenburger Schützengesellschaft um ihre Existenz kämpfte

Anno 1849 mussten die Mitglieder der Offenburger Schützengesellschaft ihre Waffen aus Sicherheitsgründen an die preußischen Besatzungstruppen abliefern. Alle Eingaben blieben erfolglos. Als im Juli 1854 der Prinzregent Friedrich – der spätere Großherzog von Baden – auf einer Reise in Offenburg Aufenthalt machte, bat der Vorstand um eine Audienz. Als man jedoch nicht vorgelassen wurde, sandte der damalige Oberschützenmeister kurz entschlossen ein Schreiben an die königliche Hoheit.

Das Ministerium des Innern erteilte unter dem 29. Juli die Antwort: „dass während der Fortdauer der allgemeinen Landesentwaffnung nicht zugegeben werden könne, dass in Offenburg wieder eine Schützengesellschaft ins Leben trete, weshalb dem gestellten Gesuch nicht stattgegeben werden könne”.

Daraufhin holte der damalige Bürgermeister Wiedemer ein Rechtsgutachten des Anwalts von Feder ein, um das Grundstück der Gesellschaft zur Nutzniesung der Stadtgemeinde an sich zu ziehen. In einer Gemeinderatssitzung wurde dem Advokaten die Vollmacht erteilt, die Interessen der Stadt gegen die Schützen-gesellschaft zu vertreten. Die Klageschrift vom 14. Juli 1856 gegen die Schützen-gilde führt aus, dass die Nutzniesung der sogenannten Schützenwiese der Gesellschaft vertraglich nur für die Dauer ihres Bestehens überlassen sei.

Nach dem Einmarsch der Preußen aber und nach Erklärung des Kriegszustandes sei, wie viele andere Vereine, auch die Schützengesellschaft aufgelöst worden. Die jetzigen Beklagten hätten zwar als frühere Geschäftsführer der Schützengilde wiederholt versucht, die Staatsgenehmigung zum Wiederzusammentritt der Ge-sellschaft zu erhalten, doch habe das Großherzogliche Ministerium des Innern denselben noch im Jahre 1854 wörtlich eröffnet, „dass während der Dauer der allgemeinen Landesentwaffnung man nicht zugeben könne, dass in Offenburg wieder eine Schützengesellschaft ins Leben trete”. Deshalb existiere der Verein nicht mehr.

„Dass die Existenz noch fortdauert, und die Gesellschaft weder im Jahre 1849 noch später aufgelöst wurde, ergibt sich im Gegenteil aus den Tatsachen, dass alle öffentlichen Behörden noch immer mit ihr bis daher communicierten und sie als fortbestehend behandelten; dass die Gesellschaft selber sich stetsfort als existent betrachtete, ihr Vermögen, welches sie bei einer Auflösung unter die Mitglieder hätte verteilen müssen, bis jetzt fortverwaltete, in jedem Jahr seit 1849 sich mehrfältig zur Erreichung der Gesellschaftszwecke versammelte, jedes Jahr nach Vorschrift der Statuten den Vorstand wählte; dass der Beklagte Behrle, welches als viertes Vorstandsmitglied Verwalter und Zahlmeister der Gesellschaft ist, alle zwei Jahre Rechnung stellte; dass die Gesellschaft seitdem auch Prozesse und Verträge mit Dritten abschloss, wobei sogar der jetzige Bürgermeister hiesiger Stadt, welcher selbst Gesellschaftsmitglied ist, mitwirkte, und dass die Gesellschaft in hiesigen öffentlichen Lokalblättern Zeichen ihrer fortdauernden Existenz von sich gab.

Am 11. August 1856 richtete die Stadtgemeinde ein langatmiges Schreiben an das Ministerium des Innern des Inhalts: „Es wolle uns hochgeneigtest über den in vorstehender Eingabe angeführten Sachverhalt (über die definitive Auflösung des Vereins, und zwar ohne Angabe der Jahreszahl 1849! Anmerkung des Verfassers) die geeignete Erläuterung, insbesondere auch darüber erteilt werden, ob die hiesige Schützengesellschaft noch als bestehend zu betrachten sey”.

Diese Eingabe wurde dem Oberamt Offenburg zur Berichterstattung übersandt. Es berichtete folgendes: Nach den vorliegenden Akten sei eine direkte Auflösung nicht erfolgt, doch sei die Gesellschaft 1849 entwaffnet, eine Versammlung derselben und der Gebrauch des Schützenhauses verboten worden, so dass „darin wohl eine faktische Auflösung der Gesellschaft lag”. Am 2. September fällte dann das Ministerium des Innern den salomonischen Spruch, dass die Gesellschaft am 29. Juli 1854 (durch den sattsam bekannten Erlass!) aufgelöst wurde und zur Zeit als bestehend nicht anerkannt werden könne.

Gegen diesen Erlass legte Advokat Bühler Rekursbeschwerde ein mit dem Erfolg, dass sich das Ministerium des Innern zunächst die Namen der Schützen vorlegen ließ, um dann zu verfügen, „dass in Offenburg eine Schützengesellschaft bestehend aus den . . . angeführten Mitgliedern ins Leben treten könne”. (7. November).

Inzwischen war am 5. September 1856 bereits die Entscheidung gefallen. Obwohl die Antwort des Ministeriums des Innern noch ausstand, beantragte Advokat von Feder keine Terminverlegung. Die Klage der Stadtgemeinde Offenburg wurde kostenpflichtig abgewiesen mit der Begründung, dass der Kläger den Nachweis für die Auflösung des Vereins im Jahre 1849 nicht erbracht habe.

Denselben negativen Erfolg hatte die Stadt mit dem Prozess in 2. und 3. Instanz (Bruchsal, 23. Dezember 1856, und Mannheim 10. Juni 1857).

Die Offenburger Schützengesellschaft feierte ein zünftiges Fest ob ihrer offiziellen Wiedererstehung.

Aus der Geschichte der Offenburger Schützengesellschaft nach der Reaktion

Die Schützengesellschaft war aus der Zeit der Reaktion neu gestärkt hervorgegangen. Die Schützengesellschaft bekam ihre Waffen wieder und wurde vom Ministerium des Innern neu bestätigt. Kein Bürger Offenburgs glaubte mehr an ein Eingehen des Vereins. Sein inneres und äußeres Leben war gesund. Aus diesem Grunde fließen die geschichtlichen Quellen aus dem Vereinsleben dieser Zeit spärlich. Die Geschehnisse sind rasch erzählt: 1860 kam ein Tausch der „Schützenwiese” zwischen der Stadt und den Schützen zustande. 1862 schlug der Verein einen zweiten Tausch vor, demzufolge die Schützenwiese etwas verlängert werden sollte. Der Gemeinderat wurde ersucht, der Schützengesellschaft für die Dauer ihres Bestandes zusätzlich eine Wiesenparzelle in Pacht zu geben. Der Vorschlag wurde gutgeheißen: die Stadt erhielt 46 fl 40 kr. als Pacht, die Schützen konnten ihre „Feldscheiben” aufstellen. Damit hatte die Schützengesellschaft drei Scheiben: Standscheibe (150 m vom Schießraum entfernt), Jagdscheibe (340 m) und Feldscheibe (300 m). Diese Vergrößerung war der Auftakt zum Schützenfest im September 1862; es wurde am 7., 8., 9. und 10. September durchgeführt.

Als Folge dieses großen Schützenfestes wurden die Statuten abgeändert. Dieser Aufgabe unterzog sich eine hierfür gebildete Kommission. Im März 1863 ersuchte der Vorstand das Oberamt um Genehmigung der Veränderung. Im wesentlichen blieben die Satzungen von 1825 bestehen, nur wurden die einzelnen Paragraphen den „Zeit- und Kulturverhältnissen” angepasst.

Im Herbst 1882 erscheint die erste Klage über das Schießen auf der Schützen-wiese. Rat Geiger machte als Wiesenbesitzer die Anzeige, er sei angesichts der anhaltenden Regenfälle gezwungen, auf den Matten am Sonntag arbeiten zu lassen; diese Matten würden aber durch die Kugeln der Schützen bestrichen.

Bei dieser Gelegenheit wird festgestellt, dass keine polizeilichen Vorschriften für das Schießen vorhanden sind. Inzwischen kommen noch einige andere Beschwer-den hinzu. Nach einem Monat (6. September) ist es bereits soweit, dass sich das Bürgermeisteramt „namens der Stadtgemeinde und der Wiesenbesitzer” beim Be-zirksamt beschwert. Dem vorgeladenen Vorstand, Architekt Steinwarz, wird eröffnet, dass bei künftigen Schießen die Erlaubnis des Bezirksamtes einzuholen sei. Für die Folgezeit wurde dann das Schießen unter folgenden Bedingungen erlaubt:

1. Dasselbe darf an den Sonntagen erst nach Beendigung des vormittäglichen Gottesdienstes beginnen. 2. An beiden Enden des rechtsseitigen Kinzigufer-dammweges sowie überhaupt an allen in den Schießrayon fallenden Wegen und Fußpfaden sind geeignete Warntafeln aufzustellen. 3. Bei einbrechender Dunkelheit ist das Schießen einzustellen.

Damit erschien dem Sicherheitsbedürfnis der spazierengehenden Bürgerinnen und Bürger Offenburgs einstweilen Genüge getan. Zehn Jahre später aber wurde diese Frage anlässlich eines Baugesuches der Schützengesellschaft wieder aufgeworfen. Gegenstand der Sorge war der sogenannte Hasenstand, eine mechanische Scheibe, einen Hasen darstellend, der von einem Ende zum andern springt und in der Mitte der Bahn unsichtbar ist. Der Stand befindet sich 25 m vor dem Schützenhaus. Aus den üblichen Flinten wird mit Schrot auf einen springenden Hasen geschossen.

Die Gendarmerie erhielt nunmehr den Auftrag, Erhebungen darüber anzustellen, „ob die Einrichtung der Schießstände und der Kugelstände derart sind, dass bei Einhaltung obiger Sicherheitsmaßregeln eine Gefährdung des Publikums als völlig ausgeschlossen zu erachten sei”. Seitens der Polizei wurden die Schießstände und Kugelstände für in Ordnung befindlich erachtet.

Die Anlage der Eisenbahnlinie Offenburg – Freiburg hatte seinerzeit eine Verlegung der alten Schützenwiese auf die neue zur Folge. Auf dieser wurde 1884 das Schützenhaus errichtet, mit dem sich die Schützengesellschaft bis 1905 be-gnügte. In diesem Jahre ging man daran, einen Neubau zu errichten. Am 8. April legte der Oberschützenmeister Theodor Reck der Oberbaukommission die Pläne des Architekten G. Steinwarz zur Genehmigung vor. Am 5. Mai 1908 erschienen der Oberschützenmeister Theodor Reck und der Schützenmeister Emil Adrion auf dem Bezirksamt und gaben noch zu Protokoll: „Bezüglich der Errichtung des Schießstandes sehen wir ein, dass die Sicherheitsmaßregeln nicht mehr der Neuzeit entsprechen und werden Pläne über die Errichtung des Standes durch Vermitt-lung des Bürgermeisteramtes dem Bezirksamt vorlegen. Der Stand wird so angelegt werden, dass eine Absperrung des Kinzigdammes und anderer öffentlichen Wege nicht mehr nötig wird”.

Der Plan sah für den Neubau des Schützenhauses stattliche Maße vor: 18,80 x 10,10 m mit großem Versammlungs- und Wirtschaftsraum mit Bufett. Zur Ausführung kam der vorgesehene Plan jedoch nicht, was auf das Gutachten Professor Müllers zurückzuführen ist.

Schließlich wurde dann 1910 der Baukommission der Plan eines in bescheidenem Rahmen gehaltenen Schützenhauses vorgelegt, das nur eine Schießhalle und keine Wirtschaftsräumlichkeiten vorsah. Die Anlage der Scheiben und Blenden blieb unverändert. Die Maße sind dieses Mal wesentlich einfacher: 12,8 Meter lang, 5 Meter breit und 6 Meter hoch. Das Programm wurde unter den gleichen Bedingungen wie die beiden früheren genehmigt und auch ausgeführt. 1925 wurde das Schützenhaus in der gleichen Tiefe und fast in der gleichen Länge nach Westen hin erweitert.

Anlässlich der Baukontrolle am 20. Mai 1910 ergab sich, dass nicht alle Bedingungen genau ausgeführt wurden. Das Bezirksamt ließ den Platz daraufhin scharf bewachen. Im Mai 1911 wurde die ganze Anlage von Prof. Müller, Karlsruhe, und Baukontrolleur Witz besichtigt und noch einige Änderungen angeordnet. Nach deren Ausführung wurde dann die polizeiliche Erlaubnis zum Schießen gegeben.

Während des 1. Weltkrieges gerieten die Blenden infolge eines großen Sturmes in Verfall. Wieder wurde mittels roter Fahnen abgesperrt. Die Schießscharten aber wurden durch starke Flöcklinge verkleidet, so dass der Schütze durch die verkleinerte Schussöffnung nur noch auf die Zielmauer schießen konnte.

Im Jahre 1920 ersucht die Turngemeinde Offenburg den Stadtrat um Zuweisung eines Sportplatzes, der ihrer Mitgliederzahl entspreche. Am 19. Februar 1920 wird seitens einer hierfür gebildeten Kommission der Schützengesellschaft vorgeschlagen, künftig einen der Schießstände des früheren Regiments 170 zu benützen. Herr Völker, der Vorstand der Schützengesellschaft, erklärte sich bereit, diesen Vorschlag im Schützenverein zur Diskussion zu stellen. Unter Führung des Straßenmeisters Lettler besichtigen einige Schützen die Schießstände im Rammersweierer Wald und kamen dabei zu einem ablehnenden Ergebnis. Mit Schreiben vom 27. März 1920 wurde dieser Standpunkt der Stadtgemeinde Offenburg mitgeteilt. Bei der gemeinsamen Besichtigung der Schießstände hat sich ergeben, dass die Instandsetzung derselben für die Zwecke der Schützen neben der Errichtung eines Schießhauses dem Verein zu große Kosten verursachen würde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die große Entfernung der Schießstände den regelmäßigen Besuch stark beeinträchtigen dürfte. Somit blieb alles beim Alten.

Am Sonntag, den 4. Februar 1923 hatten die Franzosen Offenburg besetzt. Jeder Schießbetrieb war von da an verboten, die Gewehre mussten abgeliefert werden. Das geschah, soweit sie nicht in das unbesetzte Gebiet in Sicherheit gebracht wurden. Am 19. August 1924 zogen die Franzosen aus Offenburg wieder ab. Bereits am 20. September 1924 ging den Schützen folgende Einladung zu: Liebwerte Schützenbrüder! Infolge Räumung unserer Stadt durch die Franzosen hat die Schützengesellschaft beschlossen, anlässlich der Ortenauer Herbstmesse am 18., 19. und 20. Oktober 1924 ein dreitägiges Befreiungsschießen in größerem Rahmen abzuhalten. Neben einer silbernen Denkmünze kommen zahlreiche Ehrengaben und Geldpreise für die besten Resultate zur Verteilung. Näheres Festprogramm folgt ehestens. Wir bitten deshalb unsere Schützenbrüder, uns anlässlich dieses Festes tatkräftig zu unterstützen. Darum auf am 18., 19. und 20. Oktober 1924 nach dem befreiten Offenburg.

Schon lange Zeit vor dem Fest war das Knallen der Büchsen auf der Festwiese zu hören. An den drei Festtagen selbst wollte das Geknattere kein Ende mehr nehmen.

Nach weiteren schießsportlichen Veranstaltungen und einem Ausbau des Schießstandes näherte sich langsam das „Tausendjährige Reich”. Dass mit seinem Anbruch auch die jahrhundertealte Schützengesellschaft in den allgemeinen Sog hineingerissen wurde, ist begreiflich. Da wurde nun wie allüberall „gleichgeschaltet”, das innere und äußere Vereinsleben auf das „Führerprinzip” abgestellt.

Unter einer hektischen Betriebsamkeit erstickten langsam, aber sicher das vordem so blühende Leben der Schützengesellschaft und der alte Geist kameradschaftlicher Zusammengehörigkeit. An Stelle eigenen Entschlusses und freiwillig übernommener Pflichten trat das Kommando von oben. Da berichtete z. B. der Oberschützenmeister in der Generalversammlung vom 4. Mai 1937 in einem kaum zu überhörenden resignierenden Ton:

„Zu Beginn des Jahres 1935 fand ein WHW-Schießen statt, und zwar am

24. März, das einen Reinerlös von RM 13,50 brachte”. Weiter: „Draußen im Schützenhaus war der Schießbetrieb in den letzten Jahren leider immer noch ein sehr geringer und bedarf es der Anstrengung sämtlicher Mitglieder, durch Heranziehung von Gästen und durch eigenes öfteres Erscheinen dem Schießbetrieb wieder neues Aufleben zu geben, zumal wir jetzt einen Kleinkaliberstand besitzen, der von behördlicher Seite als vorbildlich anerkannt wurde”.

In der Generalversammlung vom 16. Mai 1935 war der Beschluss gefasst worden, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Jägerschaft Jagd- und Kleinkaliberstände zu bauen. Man kam überein, dass die Jägerschaft auf ihre Kosten einen 100 Meter Jagd- und Wildstand errichten und als Blende den 175 Meter-Stand verlängern sollte, während die Schützengesellschaft einen Kleinkaliber- mit Keilerstand auf 50 Meter zu bauen sich verpflichtete.

Die Vereinsakten enthalten für die folgenden Kriegsjahre nur noch zwei kurze Notizen: Auf Donnerstag, den 4. Juli 1940, berief der Oberschützenmeister die Vereinsmitglieder zu einer ordentlichen Generalversammlung für die Jahre 1937, 1938 und 1939 in das Vereinslokal, Hotel „Drei Könige”, ein. Auf der Tagesordnung stand u. a. die „Annahme der Einheitssatzung”! Ausklingt das monotone Lied nationalsozialistisch gefärbter Vereinsführung mit der letzten Generalversammlung vor dem allgemeinen Zusammenbruch des „Dritten Reiches” im Jahre 1945. Auf Sonntag, den 20. Juni 1943, vormittags 10 Uhr, wurden die nicht zum Kriegsdienst eingezogenen Schützenbrüder zur Generalversammlung für die Jahre 1940, 1941 und 1942 höflichst in das Schützenhaus eingeladen. „Wir bitten um zahlreiches Erscheinen”, vermerkt der Oberschützenmeister am Ende seiner Epistel. Damit schließt sich der Vorhang.

Das Schicksal der „Offenburger Schützengesellschaft” aber ist das getreue Abbild der allgemeinen Katastrophe auf kleiner Ebene. Draußen im Schützenhaus ist gegen Ende des zweiten Weltkrieges durch Bombeneinschlag in der Nähe und

Jabo-Beschuss großer Schaden entstanden. Die Einrichtungsgegenstände wurden demoliert, „entführt”, die Eisenteile zum Altmaterialhändler gebracht und dort „versilbert”, Holzteile, angefangen von den Dachsparren bis zum letzten Stuhlbein, dienen als Brennmaterial. Selbst die Backsteine der Hauswände werden „abgebaut” und weitertransportiert, zu diesem und jenem persönlichen Zweck, so dass am Ende buchstäblich nur noch die Grundmauern des Hauses stehen!

So das Ende des Schützenhauses! Dem entsprach im Ablauf und Endergebnis das innere Leben der Schützengesellschaft. Vae victis! Auf Grund des sog. Kontrollratsgesetzes werden sofort sämtliche Verbindungen und Vereine in Deutschland für aufgelöst erklärt, darunter in erster Linie die Schützenvereine. Das Vermögen wurde beschlagnahmt, Waffen und Geräte weggenommen, das Schützengelände kurzerhand enteignet. Sämtliche eingetragenen Mitglieder der Schützengesellschaft Offenburg e.V. wurden durch den damals amtierenden Bürgermeister Ernst von diesen Maßnahmen der Besatzungsmacht in Kenntnis gesetzt.

Die Idee jedoch und die Liebe zur Sache lebten in den Herzen einiger weniger Getreuer unentwegt und unzerstörbar weiter. Hier ist vor allen Dingen eines Mannes zu gedenken, der über alle äußeren Widerstände und Hemmnisse hinweg unbeirrbar zur Sache stand: Oskar Schmidt, ein treuer Schütze und vortrefflicher Jäger von altem Schrot und Korn.

Im Jahre 1952 wurden laut Kontrollratsgesetz im Rheinland die ersten Schützengilden wieder zugelassen. Im französischen Sektor wurde diese Erlaubnis offiziell erst 1953 erteilt, so dass sich die ersten Schützenvereine hier erst zu diesem Zeitpunkt konstituieren konnten. Die Offenburger Schützen aber hatten sich bereits am 23. September 1952 im Gasthaus „Schwanen” zum ersten Male nach Kriegsende wieder zusammengefunden. Einberufen wurde die Versammlung von Schützenbruder Oskar Schmidt. Seinem Ruf waren 8 ehemalige Mitglieder der Schützengesellschaft gefolgt. Durch die dabei getätigten Unterschriften erlangte der Verein seine alte Rechtskraft wieder. In der vorgenommenen Neuwahl wurden folgende Schützenbrüder in den Vorstand gewählt: Oberschützenmeister Oskar Schmidt, 1. Schützenmeister Rudolf Zibold sen., 2. Schützenmeister Hans Hoyer, Schriftführer Karl Gehring, Kassierer Albert Spinner, 1. Beigeordneter Oskar Clauss, 2. Beigeordneter Hermann Asal.

Außerdem wurde der einstimmige Beschluss gefasst, der Oberschützenmeister möge bei der Stadtverwaltung immer wieder vorstellig werden, mit dem Hinweis darauf, dass durch das Kontrollratsgesetz der Verein und die Rechte des Vereins nach deutschem Gesetz nicht aufgelöst sind, somit das Schützengelände mit den darauf befindlichen Schießanlagen nach wie vor in die Obhut der Schützengesellschaft gehöre.

Mit Rundschreiben vom 15. Oktober 1953 wurden die alten Schützenbrüder zum Wiedereintritt in den Verein aufgefordert. „Nach Eintragung in das Vereins-

register und durch Neuanmeldungen von jungen Mitgliedern hoffen wir den Verein nach alter Tradition weiterführen zu können”. Am 13. Juli 1954 fand dann im Nebenzimmer von Hotel „Union” die erste Generalversammlung der Schützengesellschaft Offenburg e.V. nach 1945 statt. OSM Oskar Schmidt gab einen knappen Überblick über die Geschicke des Vereins in den Nachkriegsjahren und ließ den Beschluss fassen, schriftliche Beschwerde bei der Stadtverwaltung einzureichen und zu betonen, dass sich die Schützengesellschaft ihre altverbrieften Rechte auf die Schützenwiese nicht streitig machen lasse, und dass der älteste Verein der Stadt wohl eine faire Haltung seitens der Stadtverwaltung erwarten dürfe. Schützenbruder Dr. Franz Burda versprach dem altehrwürdigen Verein seine ganze Unterstützungsbereitschaft.

„Gehen wir mit frischem Geist fröhlich ans Werk, dann wird es wohl gelingen”! Und sollte das nicht mehr auf den alten Schützenwiesen möglich sein, dann werde er sich eben für ein neues Gelände einsetzen.

Und nun zum Schicksal der Schützenwiese! In den Nachkriegsjahren lag zunächst jegliche sportliche Tätigkeit völlig darnieder. Das führte mit der Zeit in Hinsicht auf die körperliche Ertüchtigung der deutschen Jugend und der Erhaltung der Volksgesundheit zu völlig unhaltbaren Zuständen. Oberbürgermeister Karl Heitz zeigte für all diese Fragen und Probleme ein aufgeschlossenes Herz und den entschlossenen Willen unter allen Umständen hier zu helfen und durch die Schaffung und Bereitstellung der nötigen Sportplätze die Voraussetzungen zu einer gedeihlichen Pflege der Leibesübungen zu bilden. Das erforderliche Gelände aber war angesichts der Notwendigkeit, Bauplätze für Wohnungen zu schaffen, sehr knapp geworden. Dieser unabdingbaren Notwendigkeit musste nun die alte, liebe Schützenwiese zum Opfer fallen! Gewiss, ein schweres Opfer für die Schützengesellschaft Offenburg, die unter vielen Mühen, Sorgen und Kosten sich im Laufe der letzten Jahrzehnte mustergültige Schießanlagen geschaffen hatte!

Doch wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Und so einigte man sich gütlich. Die Stadtverwaltung Offenburg stellte der Schützengesellschaft ein Gelände auf den „Schlangenmatten” zur Bebauung zur Verfügung. In der Verwaltungsratssitzung vom 3. Juni 1955 wurde die Vergebung der Arbeiten zur Errichtung eines neuen Schießstandes auf den „Schlangenmatten” beschlossen. Architekt Schützenbruder Schwägler hatte die Ausarbeitung des neuen Planes übernommen.

Die Baukosten sollten sich nach vorläufiger Schätzung auf DM 50.000,– belaufen.

Am 25. August 1955 wurde das Richtfest des Schießstandes nachmittags 16.30 Uhr auf dem Schützengelände gefeiert. Oberschützenmeister Oskar Schmidt dankte

den Beteiligten für den raschen Fortschritt des Werkes und dessen gutes Gelingen. Beim obligatorischen Freibier und „Vesper” floss die Rede munter fort, und Schützenbruder Dr. Franz Burda wünschte der Schützengesellschaft für die Zukunft vollen Erfolg nach altbewährter Tradition.

Und nun ging es mit vollen Segeln hinein in den eigentlichen Schießbetrieb. Bereits am 17. September 1955 erging an die Mitglieder der Schützengesellschaft die Einladung zum Einweihungsschießen am Samstag und Sonntag, dem 8. und 9. Oktober 1955, im Rahmen der „Ortenauer Herbstmesse”. Da hieß es u.a.: „Nach mehr als zehnjähriger Zwangspause und dem schmerzlichen Verlust ihrer alten mustergültigen Schießanlage hat die Schützengesellschaft Offenburg jetzt endlich wieder Gelegenheit, den schönen Schießsport auf einem eigenen Schießplatz auszuüben. Wir möchten das Einweihungsschießen zu einem Tag des Wiedersehens und der Verbundenheit mit allen alten und neuen Schützenbrüdern und Schützenschwestern gestalten”.

Zum Abschluss des Vereinsjahres wurde dann am Sonntag, dem 11. Dezember 1955, nach 18jähriger Unterbrechung zum erstenmal wieder das Schluss- und Königsschießen durchgeführt, bei dem Schützenbruder Zibold jr. Schützenkönig für das Jahr 1955/56 wurde. Als Zeichen seiner Würde wurde ihm die inzwischen wieder aufgefundene Schützenkette feierlich überreicht.

Noch eine Tatsache muss erwähnt werden: ohne die stete Unterstützung der Schützengesellschaft durch den Schützenbruder Dr. Franz Burda in Wort und Tat wäre ihre rasche Wiedergeburt nach dem Kriege kaum möglich gewesen. Deshalb bat Oberschützenmeister Oskar Schmidt den Verwaltungsrat in einer Sitzung am 6. März 1956, die Anerkennung der Verdienste Dr. Franz Burdas um den Verein durch die Ernennung zum Ehrenoberschützenmeister auch äußerlich zum Ausdruck zu bringen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. In der Generalversammlung am 22. März überreichte sodann der Oberschützenmeister Schützenbruder Dr. Franz Burda die Ehrenurkunde seiner Ernennung zum Ehrenoberschützenmeister der Schützengesellschaft Offenburg.

Die Schützengesellschaft bis zum Jahre 1970

Nach der Wiedergründung im Jahre 1952 hatte die Schützengesellschaft im Monat September 1956 einen ihrer größten Höhepunkte mit der 500-Jahr-Feier. Zu diesem Anlass stiftete Mühlenbesitzer Rudolf Zibold sen. eine neue Vereinsfahne, die er dem damaligen Oberschützenmeister Oskar Schmidt als Ersatz für die in den Kriegswirren verlorengegangene Traditionsfahne überreichte. Das Fest selbst wurde zu einem echten Volksfest mit Umzug, Festzelt, Schützenball und Preisschießen. Vertreter und Abgeordnete der Stadtverwaltung,

des Landkreises und des Südbadischen Sportschützenverbandes nahmen an den Feierlichkeiten am Samstag und Sonntag teil. Der Festabend wurde sogar vom Südwestfunk aufgenommen und anlässlich einer Reportage im Rundfunk gesendet. Alles in allem ein Schützenfest von Format.

Ab diesem Zeitpunkt zeigte die Schützengesellschaft eine stete Aufwärtsentwicklung. Im Laufe der nächsten Jahre wurden viele Freundschaftswettkämpfe gegen Vereine aus der näheren und auch weiteren Umgebung ausgetragen. Im Oktober 1961 fand das 2. Südbadische Landesschießen im Rahmen der Ortenauer Herbstmesse in Offenburg statt, dessen gastgebender Verein die Schützengesellschaft war. Aus den bis dahin verhältnismäßig sorglosen Tagen wurden die Offenburger Schützen plötzlich durch Gerüchte aufgeschreckt, die besagten, dass rings um den Schießstand ein neuer Stadtteil entstehen soll. Bei der Generalversamm-lung 1964 erfuhren denn auch die Mitglieder durch den 1. Schützenmeister Erwin Obrecht, dass die Stadt Offenburg an die SGO zwecks Verlegung des derzeitigen Standes herangetreten sei, da man auf dem Gewann „Obere Schlangenmatten” die Stadt durch einen neuen Stadtteil erweitern wolle. Als Ersatz wurden der Schützengesellschaft drei verschiedene Plätze angeboten, wovon ein Platz im Stadtwald jenseits der Autobahn gutgeheißen wurde. Noch im Herbst 1964 begann zusammen mit dem Baubüro der Firma Burda die Planung für eine neue Schießsportanlage, zugeschnitten auf den in Aussicht gestellten Platz im Stadtwald. Im Januar 1965 verhandelte Oberschützenmeister Hausner bereits mit der Stadtverwaltung Offenburg über eine Entschädigung bzw. Ersatzleistungen für den vorhandenen Schießstand, wobei das Städt. Bauamt auf einen Wert von rd. DM 163.000,– gegenüber dem Voranschlag von DM    195.000,– für den neuen Stand. Den Fehlbetrag von DM 32.000,– hoffte man aus Toto-Lotto-Mitteln zu erhalten.

Kaum waren die Planungsarbeiten soweit gediehen, als von der Stadt Offenburg ein abschlägiger Bescheid für den Platz im Stadtwald kam. Das bedeutete die sofortige Einstellung der Planungsarbeiten und die Suche nach einem anderen Gelände. Den Mitgliedern der SGO konnte denn auch bei der Generalversammlung 1966 mitgeteilt werden, dass sich eine endgültige Lösung anzubahnen

schien. Es war OSM Hausner gelungen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenburg und der Gemeinde Rammersweier ein Stück Gelände auf der Rammersweierer Gemarkung ausfindig zu machen, das für die Erstellung eines Schießstandes gute Voraussetzungen mit sich brachte. Die Zusagen für die Überlassung waren bereits mündlich vorhanden, lediglich die maßgebenden Ämter mussten noch ihre Genehmigung dazu erteilen. Das war im Herbst 1966. Gleich zu Beginn des Jahres 1967 war die Schützengesellschaft Offenburg um eine Enttäuschung reicher. Die Erlaubnis über die Errichtung eines Schießstandes auf der Gemarkung

Rammersweier wurde vom dortigen Gemeinderat verweigert. Man war der Ansicht, dass die Stadtverwaltung Offenburg viel eher ein Gelände von ca. 2 Hektar entbehren könne als die Gemeinde Rammersweier, und dies trotz einer Geländezuweisung an die Gemeinde durch die Stadt Offenburg.

Damit war der Weg für eine erneute Suche nach Gelände und zu neuen Verhandlungen mit Verwaltungen, Ämtern und anderen Institutionen wieder frei. Diesmal war es städtischer Grundbesitz, auf fremder Gemarkung, der die Hoffnung der SGO auf einen baldigen neuen Schießstand aufleben ließ. Es war ein Bergeinschnitt auf der Gemarkung Ortenberg, um den gefeilscht wurde. Nach erfolgversprechenden Verhandlungen begann man wieder einmal mit der Planung, um eine Übersicht über die Erdbewegungen und Kosten zu bekommen. Die Vorarbeiten waren fast beendet, als die Gemeinde Ortenberg die Mitteilung machte, sie könne auf dem Gelände keinen Schießstand dulden, weil just in dieser Umgebung ein Erholungszentrum geschaffen werden solle, dass mit dem Schießlärm nicht zu vereinbaren sei.

Der mit dieser Ablehnung verbundene Gang auf Behörden, Ämter und Verwaltungen wurde allmählich für den Oberschützenmeister Hausner zur fast täglichen Routine, die er sich im Laufe der Jahre 1964 bis 1968 aneignen konnte. Und es war schon fast Ironie, dass der nächste Geländevorschlag wiederum städtisches Eigentum auf fremder Gemarkung betraf, diesmal auf der Gemarkung Schutterwald. Ein weiterer Angrenzer war die Gemeinde Hofweier, weshalb die Gegend volkstümlich das „Dreiländereck” genannt wurde. Und siehe da, die Gemeinde Schutterwald hatte keine Einwände gegen einen Schießstand auf ihrer Gemarkung, die angrenzende Gemeinde Hofweier hatte auch nichts dagegen und die Stadt Offenburg war ebenfalls dafür. Die Besichtigung durch den    Verwaltungsrat der Schützengesellschaft ergab, dass sich das Gelände für den Bau eines Schießstandes gut eignet. Der unmittelbar angrenzende Flugplatz sowie der an der Westseite entlangwachsende Wald ließen hoffen, dass in absehbarer Zeit nicht mit einer erneuten Verlegung zu rechnen ist. Mit den Plänen war man schnell bei der Hand. Sie wurden vom Architekten Wolfgang Neuß, der ja gerade auf dem Schießsportsektor und damit Schießstanderfahrung zweifellos sehr große Kenntnisse hat, in Zusammenarbeit mit dem gebildeten Bauausschuss gefertigt. Bei der Generalversammlung 1968 genehmigten die Mitglieder vorbehaltlos das Vorhaben, und so konnte der Gang um Genehmigungen, Erlaubnis und Geld beginnen. Manche Hoffnung auf Verständnis und Unterstützung wurde da plötzlich zerschlagen, oft sogar von Stellen, denen eigentlich die Förderung des Schießsportes und damit auch des Schießstättenbaues am meisten am Herzen liegen sollte. Auf die Gründe dieser ablehnenden Haltung wollen wir, nachdem fast alles ausgestanden ist, nicht mehr weiter eingehen. Es sei nur gesagt, dass gerade

die Zeit zwischen Baubeginn im Herbst 1968 und Fertigstellung im Frühjahr 1970 erfüllt war von Hoffen und Bangen, und die aufkeimende Resignation nur durch eisernen Zusammenhalt der Vorstandschaft und der aktiven Schützen unterdrückt werden konnte.

Die Schützengesellschaft Offenburg e.V. hat mit dem heutigen Schießstand eine Sportanlage, die den Anforderungen der schießsportlichen und jagdlichen Disziplinen in Kugel und Schrot reichlich Genüge tut. Mehr als 250 Sportschützen und mehr als 800 Jäger können hier regelmäßig auf rund 100 Schützenständen ihr Trainingsprogramm absolvieren und ihre Wettkämpfe durchführen. Dies alles geschieht auf der Basis des hohen Sicherheitsstandards des DSB und der DJV. Im Schützenhaus bietet eine gutgeführte Pizzeria die Möglichkeit eine ausgezeichnete italienische und internationale Küche zu genießen. Eine moderne Kegelanlage steht zu ganz anderer sportlicher Betätigung bereit. Ein Festplatz vor der Kurzwaffenanlage und das „OSM Erwin Geiler Pullhaus” laden zum geselligen Verweilen und zur Gestaltung froher Feste ein.

Seit mehr als 40 Jahren wird die Freundschaft mit der Société de Tir du Jura gepflegt. Kurzum bietet die SGO heute ein breitflächiges Freizeitangebot für Jäger und Sportschützen aller Altersklassen.